Der „Nehmer“ ist jemand, der beschließt, einen Auftrag zu erteilen, der sofort mit einem bestehenden Auftrag im Auftragsbuch abgeglichen wird.
Der „Nehmer“ ist jemand, der beschließt, einen Auftrag zu erteilen, der sofort mit einem bestehenden Auftrag im Auftragsbuch abgeglichen wird.